Hallo zusammen,
ich habe die Mitteilung des Treuhänders (Verfahren ist in der RSB-Phase) erhalten, dass bzgl. einer Gläubigerin eine Namensänderung erfolgt ist. Der TH hat auch eine Kopie einer notariellen Bestätigung übersandt, in der aufgeführt ist, dass sich der Name durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wie folgt geändert hat "...". Ferner heißt es dort "Hiermit bescheinige ich, dass die Änderung der Firma am ... im HR eingetragen worden ist".
Jetzt hat mir meine Serviceeinheit die Akte diesbezüglich vorgelegt.
Ich habe immer gedacht, dass bei einfachen Namensänderungen die Berichtigung durch die Serviceeinheiten erfolgt und ich das nur mache, wenn ich eine Rechtsnachfolge habe. Liege ich da falsch?
Zusatz: Reicht eigentlich eine einfache Kopie der notariellen Bestätigung hierfür aus?
Danke schon einmal im Voraus.