Laut Testament ist die Ehefrau F hinsichtlich des vorhandenen Grundbesitzes Vorerbin. Der übrige Nachlass wird ihr im Wege des Vorausvermächtnisses zugewandt. Nacherben sind die Kinder A und B zu gleichen Teilen.
Es wurde folgender Erbschein erteilt:
"Erblasser E wurde beerbt von F allein.
Nacherbfolge ist angeordnet. Die Nacherbfolge tritt beim Tod der Vorerbin ein. Nacherben sind A und B.
Das Nacherbenrecht erstreckt sich nur auf den zum Nachlass gehörenden Grundbesitz Grundbuch von .."
Nun ist F nachverstorben. Der Nacherbfall ist daher eingetreten. Wenn ich die Entscheidung des OLG München richtig deute, wäre demnach nun folgender Erbschein zu erteilen:
"Erblasser E wurde nach dem Eintritt des Nacherbfalls durch den Tod der Vorerbin F beerbt von A und B zu je 1/2. Das Erbrecht erstreckt sich nur auf den zum Nachlass gehörenden Grundbesitz Grundbuch von.. "
Allerdings habe ich jetzt hier die Formulierungsvorschläge vom Cromwell gefunden, nach denen auch die Ehefrau weiterhin im Erbschein aufzuführen wäre. Das verwirrt mich jetzt ein bisschen.
Wie handhabt ihr das?
Der zuvor erteilte Erbschein ist ja in jedem Fall einzuziehen, oder?