Unvollständige Unterschrift des Testators bei Beurkundung

  • Die Notare!!!!!

    Der Testator hat einen Doppelnamen aber nur mit einem Bestandteils seines Familiennamens das notarielle Testament unterschrieben.

    Der Notar will mit der Testatorin kommen, und das vor einigen Tagen bei uns verwahrte Testament soll geöffnet werden und von der Testatorin nochmals vollständig unterschrieben werden.

    Geht diese Vorgehensweise?????

  • Meines Erachtens NEIN.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich hab jetzt nicht nachgelesen, aber "gefühlt": NEIN.
    Ich lasse ja auch nicht zu, dass ein Erblasser sein (privatschriftliches) Testament mal im Rahmen einer "Einsichtnahme" schnell ergänzt oder sonst abändert oder gar das Schriftstück austauscht und ich das dann einfach weiterverwahre.

    Ich meine sogar, dass die Unterschrift wirksam sein dürfte, wenn -wie ich es oft erlebe- Doppelnamler nur mit dem Familiennamen unterschreiben. Ansonsten neu testieren und verwahren, altes aus der Verwahrung nehmen.

  • Der Testator hat einen Doppelnamen und die Testatorin will noch einmal unterschreiben? Ist in den "einigen Tagen" die Geschlechtsumwandlung erfolgt?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Notare!!!!!

    Der Testator hat einen Doppelnamen aber nur mit einem Bestandteils seines Familiennamens das notarielle Testament unterschrieben.

    Der Notar will mit der Testatorin kommen, und das vor einigen Tagen bei uns verwahrte Testament soll geöffnet werden und von der Testatorin nochmals vollständig unterschrieben werden.

    Geht diese Vorgehensweise?????

    Wie unterschreibt der Testierer denn ansonsten? Wie unter dem Testament?
    Was soll dann die Aufregung?

    Es gibt hier auch Notare mit Doppelnamen. Deren Haken -ich meine deren Unterschriften- kann man nicht entnehmen, ob sie nur einen oder alle Namen beibhalten.

    Also alle Testamente raus und die Notare antreten zur neuen Unterschrift.

    Ansonste neu beurkunden und neu verwahren, ggf. altes Testament zurücknehmen.

  • Auch nach z.B. einer ehebedingten Namensänderung bleibt ein zuvor errichtetes Testament wirksam. Ich frage mich auch, was denn überhaupt das Problem sein soll, wenn die Unterschrift doch so ist, dass der Testator identifiziert werden und genau bestimmt werden kann.

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  • Ich frage mich auch, was denn überhaupt das Problem sein soll, wenn die Unterschrift doch so ist, dass der Testator identifiziert werden und genau bestimmt werden kann.


    :daumenrau Gibt genug Rechtsprechung (wenn man kurz im Internet sucht), dass Unterschrift mit einem Teil des Doppelnamens ausreicht, wenn die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung ersichtlich ist und/oder die Unterschrift eindeutig zuzuordnen ist...

    Auch Palandt zu BGB §§ 2247 (Nr.4) und 126 (Nr.10) erläutern dies entsprechend, dass es vor allem darauf ankommt, dass Identität und Ernsthaftigkeit der Unterschrift zweifelsfrei sind. Und ich denke doch, dass in der Urkunde eingangs die Testatorin mit vollem Namen bezeichnet ist? Der Notar kann doch schriftlich bestätigen, dass es sich bei der Unterschrift "Meier" und die Unterschrift der Testatorin "Schmidt-Meier" handelt, um die Sache eindeutig klarzustellen.

    Ein Bedürfnis für eine ergänzende Unterschrift würde ich also nicht sehen, ob es zulässig wäre, weiß ich allerdings nicht so sicher:oops:

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