Mal angenommen, die Muster 123 GmbH befindet sich in Liquidation. Die Liquidation wurde bereits im HR verlautbart. Nach § 274 I AktG analog kann die Gesellschaft ja wieder fortgesetzt werden.
Sehe ich es richtig, dass dieser Vorgang eine wirtschaftliche Neugründung darstellt?
Wenn ja, müsste neben der Fortsetzungsanmeldung auch eine Neuanmeldung geprüft werden.
Richterrechtlich wird in derartigen Fällen bereits eine Versicherung verlangt, dass ein schuldendeckenden Vermögens vorliegt.
Muss ich trotzdem die Vorbelastungsversicherung fordern, da ja neben der Fortsetzung eine Neuanmeldungm w.g. der wirtschaftlichen Neugründung geprüft werden muss? Die Vorbelastungsversicherung kann doch nämlich gar nicht abgegeben werden, schließlich wurde das Ding schon mal in Vollzug gesetzt.