- 1. ZV-Termin.
- Eigentümer ist eine bereits gelöschte AG, Nachtragsliquidator ist bestimmt.
- Bank will das Objekt selbst übernehmen und bietet 5/10.
- Der ehemalige GF, der sich selbst in der Wohlverhaltensperiode befindet, will 1 TEUR über 5/10 bieten, worauf die Bank avisiert, die Zurückweisung des Gebots unter Hinweis auf LG Essen, AG Dortmund, OLG Nürnberg zu beantragen.
- Das Gebot wird trotz Belehrung des Rpfl abgegeben.
- Bank beantragt Zurückweisung.
- Da für die Bank nicht absehbar ist, ob ein Rechtsmittel des Bieters gegebenenfalls doch positiv verbeschieden wird, bietet sie weiter mit.
- Meistbietender bleibt dann doch der ehemalige GF.
- Auch beim letzten Gebot beantragt die Bank die Zurückweisung.
Wir diskutieren nun, ob wg. Zurückweisung der Gebote die Bank dann gegebenenfalls bei Zuschlag an sie nun 5/10 oder eben ihr letztes Gebot leisten muss.
M. E. ist das letzte Gebot ausschlaggebend, da ich mich doch auch selbst überbieten kann?