2 x Ausschlagung durch Kindsmutter?

  • Gemeint war wohl lediglich, dass man den Antrag hurtig stellen muss, weil die Ausschlagungsfrist ansonsten sowieso abgelaufen ist.


    Klang mir eher so als ob Mata von irgendeiner Hemmung der Ausschlagungsfrist durch die Beantragung des Sorgerechtsentzugs ausgeht.

    Letztlich kann nur sie Aufklärung leisten.

    Gemeint hatte ich, dass die Kindesmutter ggf. rechtzeitig vor Fristablauf einen Antrag nach § 1628 BGB stellt, damit das FamGericht - ebenfalls vor Fristablauf - die Entscheidung trifft und die Kindesmutter dann noch fristgerecht erneut die Ausschlagung erklären kann, da die Ausschlagungsfrist durch das Verfahren nach § 1628 BGB nicht gehemmt wird. Hat beim hiesigen FamGericht auch schon so kurzfristig geklappt.

  • Gemeint war wohl lediglich, dass man den Antrag hurtig stellen muss, weil die Ausschlagungsfrist ansonsten sowieso abgelaufen ist.


    Klang mir eher so als ob Mata von irgendeiner Hemmung der Ausschlagungsfrist durch die Beantragung des Sorgerechtsentzugs ausgeht.

    Letztlich kann nur sie Aufklärung leisten.

    Gemeint hatte ich, dass die Kindesmutter ggf. rechtzeitig vor Fristablauf einen Antrag nach § 1628 BGB stellt, damit das FamGericht - ebenfalls vor Fristablauf - die Entscheidung trifft und die Kindesmutter dann noch fristgerecht erneut die Ausschlagung erklären kann, da die Ausschlagungsfrist durch das Verfahren nach § 1628 BGB nicht gehemmt wird. Hat beim hiesigen FamGericht auch schon so kurzfristig geklappt.


    Danke für die Aufklärung. :daumenrau

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