Einsetzung der Abkömmlinge in Erbvertrag

  • Hallo liebe Kollegen.

    Mir liegt eine Schlusserbeneinsetzung in einem Erbvertrag "der Abkömmlinge" vor. Weiteres wurde nicht bestimmt (bsp. "nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge nach Stämmen").

    Die Verstorbene hat zwei Kinder und mehrere Enkelkinder und Urenkelkinder.

    Ich frage mich nun, ob anhand dieser Formulierung nicht alle Abkömmlinge (also alle Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) nicht als Erben berufen sind.

    Vielleicht kennt jemand eine hierzu passende Rechtsprechung oder ähnliches.

    Danke

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