Hallo Forum,
ich habe eine Nachlasssache, in welcher A, B, C und D zu Erben berufen sind. D ist kurz nach der Erblasserin nachverstorben und hat per Testament A, B und C zu ihren Erben eingesetzt.
A, B und C wollen jetzt aus steuerlichen Gründen die Erbschaft für D ausschlagen ihren "direkt vererbten" Erbteil aber annehmen. Ist das möglich oder verstößt das gegen § 1950 BGB??
Vielen Dank für jegliche Hilfe.