Hallo miteinander,
von mir wurde ein Pfüb erlassen wegen aufs Jobcenter übergegangener Unterhaltforderungen. Titel ist von 2016, Unterhaltsrückstände von 2014.
Nun wendet S ein, er habe sich der Unterhaltspflicht nicht absichtlich entzogen. Meine Kollegin und ich sind nun uneinig: wann werden denn die Rückstände "fällig", 2014 oder mit Erlass des Titels 2016 ( d.h. Satz 4 käme gar nicht zum tragen). Wir sind echt ratlos