Hallo zusammen, benötigt man eigentlich in der folgenden Konstellation fürs Grundbuch einen Erbschein?
Es liegt ein Erbvertrag vor, wonach hinsichtlich der Schlusserbfolge die Regelung getroffen wurden, dass die Erbschaft an sämtliche Geschwister beider Ehegatten fallen soll und Ersatzerben deren Kinder sind. In einem späteren handschriftlichen Testament ist bestimmt, dass eine Schwester enterbt wird samt Ehemann und deren beiden Kinder die Erben sind. Die Schwester ist bereits vorverstorben, wonach deren Kinder auch bereits nach dem Erbvertrag als Erben berufen wären.