Erbschein notwendig aufgrund späterem handschriftlichen Testament?

  • Hallo zusammen, benötigt man eigentlich in der folgenden Konstellation fürs Grundbuch einen Erbschein?

    Es liegt ein Erbvertrag vor, wonach hinsichtlich der Schlusserbfolge die Regelung getroffen wurden, dass die Erbschaft an sämtliche Geschwister beider Ehegatten fallen soll und Ersatzerben deren Kinder sind. In einem späteren handschriftlichen Testament ist bestimmt, dass eine Schwester enterbt wird samt Ehemann und deren beiden Kinder die Erben sind. Die Schwester ist bereits vorverstorben, wonach deren Kinder auch bereits nach dem Erbvertrag als Erben berufen wären.

  • Davon gehe ich aus. Zumal in dem Erbvertrag auch die Erben nicht namentlich genannt sind. In unserem GBA wäre ein Erbschein auf jeden Fall erforderlich. Ich weiß allerdings nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht und wie das andere Grundbuchämter sehen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!