Fristhemmung durch Antrag Ersetzung Erbausschlagung bei nichtmitwirkendem Elternteil?

  • An alle Nachlasskollegen! Ein Hilferuf :gruebel:

    Bin als Familienrechts-Rechtspflegerin tätig und habe einen Antrag auf Ersetzung der Erbausschlagung des Vaters im Wege der einstweiligen Anordnung vorliegen.

    Zum Fall:
    Mutter und Vater sind in der gemeinsamen Sorge für Kind X. Eltern leben getrennt. Großvater (mütterlicherseits) des Kindes verstirbt. Mutter erklärt Erbausschlagung für sich und das gemeinsame Kind. Etwas später stellt die Kindesmutter den Antrag auf Ersetzung der Erbausschlagung des Vaters, da dieser bisher nicht mitwirkt (meldet sich überhaupt nicht auf gerichtliche Schreiben etc.) Der Antrag der Mutter auf Ersetzung der Erbausschlagung des Vaters ist 2 Wochen vor Ablauf dessen Frist zur Erbausschlagung ( des Vaters) gestellt worden und dem Familiengericht zugegangen.

    Frage:

    Hemmt der dem Familiengericht zugegangene Antrag auf Ersetzung der Erbausschlagung des Vaters die Frist für dessen zu erbringende Erbausschlagung erneut oder ist die Frist zur Erbausschlagung durch den noch mitsorgeberechtigten Vater mittlerweile abgelaufen und nicht mehr heilbar etc.??

    Danke für alle Gedankenblitze und Hinweise

    hypatia

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