KFB Strafsachen, Rechtskraft notwendig zur Auszahlung?

  • Hallo,

    mir war bei der Einarbeitung Strafsachen immer gesagt worden, ich dürfe eine Auszahlung aus der Staatskasse (nach Freispruch des Angeklagten) nur dann vornehmen, wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig geworden ist.

    Ist das belegbar?
    Oder kann ich auch schon vorher auszahlen (zB. wenn der Bezirksrevisor auf Rechtsmitteleinlegung verzichtet hat)?

  • Blöde Frage, aber ich finde nichts dazu:

    Ich muss die Zinsen bei der Auszahlungsanordnung selbstständig berechnen.
    Laufen die Zinsen ab Antragseingang des KFAs oder erst ab Rechtskraft des Urteils?
    Hatte da irgendwas im Hinterkopf, dass sich die Zinsen in Straf anders berechnen... :confused:

  • Laufen die Zinsen ab Antragseingang des KFAs oder erst ab Rechtskraft des Urteils?
    Hatte da irgendwas im Hinterkopf, dass sich die Zinsen in Straf anders berechnen... :confused:

    Erst ab RK, wenn der KFA vorher einging.

    :daumenrau vgl. z. B. Kostenfestsetzung/Asperger, 23. Aufl., Rn. F 126 m.w.N.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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