Zustellungsantrag DURCH niederländischen Gerichtsvollzieher

  • Guten Morgen,

    ich habe einen förmlichen Zustellungsantrag von einem niederländischen Gerichtsvollzieher erhalten.

    Gerichtet ist der Antrag ausdrücklich an das Amtsgericht. Das Anschreiben beginnt mit "Dear Colleague", zugestellt werden soll ein außergerichtliches Schriftstück.

    Ich habe den Eindruck, dass ich dafür gar nicht zuständig bin, sondern einer der hiesigen Gerichtsvollzieher.
    Oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Für fundierte Meinungen wäre ich dankbar!

    Stempelchen

  • Danke schon einmal für die Antwort!

    Dass ich für Auslandssachen zuständig bin, habe ich ja verstanden. Und wenn ich in die Niederlande zustelle, dann auch über den dortigen Gerichtsvollzieher.

    Aber bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass wenn ein Niederländer irgendein außergerichtliches Schriftstück (z.B. Kündigung, Liebesbrief...) in Deutschland förmlich zustellen lassen möchte, dies immer über das Gericht und mich als Rechtspfleger läuft?

    Nochmals danke!

  • vielleicht hilft Dir dies weiter, ob es der aktuellste Stand ist, weiß ich momentan nicht (ggf. bitte nochmals überprüfen):

    § 2 (Begriff der Rechtshilfe) ZRHO: Abs. 1: Rechtshilfe ist jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einer bürgerlichen Rechtsangelegenheit, die entweder zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland geleistet wird. ... Rechtshilfe kann auch durch Zustellung von Schriftstücken geleistet werden, die nicht oder noch nicht im Zusammenhang mit einem Verfahren stehen. Eine Rechtsangelegenheit ist als eine bürgerliche anzusehen, wenn der Gegenstand des Verfahrens seiner Natur nach das Bestehen oder Nichtbestehen privater Rechte oder Rechtsverhältnisse gleichgeordneter Parteien betrifft. ...

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