In der mir vorliegenden Akte ist das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben worden.
Ich habe nun einen Antrag eines Gläubigers auf Erteilung einer unbeglaubigten Abschrift aus der Insolvenztabelle erhalten.
Diesbezüglich reicht er für die Rechtsnachfolge einen entsprechenden Nachweis gemäß § 727 BGB ein.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich nicht den Posteingang an den Insolvenzverwalter weiterleiten muss, damit dieser einen Antrag auf entsprechende Eintragung der Rechtsnachfolge stellt oder kann ich das direkt auch auf Antrag des Gläubigers eintragen?
Danke schon einmal im Voraus.