Guten Morgen!
Ich habe eine Entscheidung des OLG über die Pauschvergütung (§ 51 RVG) des zum Pflichtverteidiger bestellten RA auf dem Tisch.
Die Vfg. des OLG lautet nur "U.mA. dem AG". Ein Auszahlungsbeleg ist nicht in der Akte.
Wer ist für die Auszahlung zuständig? Rechtspfleger oder SE?
Viele Dank für Eure Hilfe und einen guten Wochenstart!
*Sandy