bal (26.12.2004)
Hallo und ein frohes Fest allenthalben wünsche ich.
aus meinem Bekanntenkreis kam die Nachfrage wie es sich mit der Vertretungsberechtigung einer Partnerschaft verhält.
Diese ist ja auch im Partnerschaftsregister einzutragen.
Nun die Frage.
Wie nennt sich denn ein solcher Vertretungsberechtigter? Geschäftsführer? Partnerverteter? oder ?
Ich habe dazu nichts gefunden, bin allerdings mit dieser Frage auch noch nie konfrontiert gewesen.
Dankeschön im vorraus!
Grüsse
Jörn D.
Kai (27.12.2005)
Urlaubsbedingt aufs Raten angewiesen, würde ich schlicht auf "Partner" tippen; vielleicht mit dem Zusatz "vertretungsberechtigter".
Da jeder Partner ohne anderweitige Regelung im Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigt ist (§ 7 PartGG nebst den darin genannten oHG-Vorschriften) und bei einer Personengesellschaft die Geschäftsführung immer durch einen der Gesellschafter erfolgen muss, hält sich das Bedürfnis einer besondere Bezeichnung möglicherweise auch in Grenzen.