Insolvenzverfahren wird am 01.02.2012 eröffnet. Am gleichen Tag erklärt der IV die MUZ wg. Gehaltsansprüchen im Auslauf der Kündigungsfristen.
Arbeitnehmer (A) meldet rd. 2.300,- EUR als Masseverbindlichkeit an, wg. der MUZ kriegt er erst mal nichts aus der Masse.
Nach vier Jahren wird das Verfahren abgeschlossen, (A) bekommt seine Masseforderung nun voll bezahlt, da die MUZ inzwischen entfallen ist. Nun möchte (A) auch Verzugszinsen vom IV haben, und zwar vom Zeitpunkt des Wegfalls der MUZ (sie ist bereits im Januar 2014 entfallen).
Zu Recht?