Folgender Fall:
Mein Erblasser und Grundstückseigentümer war Italiener und hatte dort auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt bis zum Tod. Es liegen keine Verfügunggen von Todes wegen vor. Nun wird mir zur Grundbuchberichtigung ein europ. NLZ vorgelegt. Es wurde durch einen italienischen Notar ausgestellt. Hierzu ist das entsprechende Formular (auf italienisch) verwendet worden. Insgesamt gibt es wohl 3 Erben zu je 1/3 (2 Kinder und die getrennt lebende Ehefrau).
Das NLZ liegt mir in beglaubigter Abschrift von der Urschrift vor. Die Beglaubigung erfolgte durch den italienischen Notar. Die Abschrift wurde für einen der Miterben erstellt.
Meine Fragen nun:
Muss ich mir bezüglich jedes Erben eine beglaubigte Abschrift vorlegen lassen? Ein gemeinschaftliches NLZ scheint es ja in dem Sinne nicht zu geben.
Ich werde die Erben in Erbengemeinschaft eintragen. Daran hat sich ja wohl nichts geändert.
Wie würdet Ihr die Eintragungsgrundlage formulieren? Nehme ich das Datum der Ausstellung der beglaubigten Abschrift oder das Datum der durch den Notar erstellten Urschrift?
Und zu guter Letzt: Ist der italienische Notar überhaupt zuständig zur Ausstellung des NLZ? Nach Art. 4 EU-ErbVO wäre es ja erstmal nur das italienische Gericht.
Danke für Eure Hilfe.