Hallo, ich bin noch recht neu in der Nachlassabteilung.
Erblasserin hatte einen Bevollmächtigten, der nun in Besitz der Haustürschlüssel, Sparbücher ect. ist.
Die Erben sind namentlich bekannt. Jedoch konnte nur von einem, dem Bruder, die Anschrift herausgefunden werden. Der Bevollmächtigte ruft nun ständig an, weil er gern die bei ihm befindlichen Sachen herausgeben möchte. Ohne Erbschein ist ihm das aber zu unsicher. Aber eine Nachlasspflegschaft wäre doch in vorliegendem Fall auch nicht angezeigt, oder wie würdet ihr das sehen?