Einsicht durch Erben in den Handakten des Nachlasspflegers

  • Völlig zutreffend.

    Und die Zitiererei "nach juris" hängt mir ohnehin schon lange zum Halse heraus.

    Wie kommt man zu der Annahme, dass jeder einen Zugang zu juris besitzt? Und selbst wenn ihn jeder besäße, entbindet dies nicht vom Gebrauch einer vernünftigen Zitierweise.

    auch völlig zutreffend; allerdings gibt es halt Entscheidungen, die nur in juris stehen, aber das sollte die Ausnahme sein

  • Völlig zutreffend. Und die Zitiererei "nach juris" hängt mir ohnehin schon lange zum Halse heraus. Wie kommt man zu der Annahme, dass jeder einen Zugang zu juris besitzt? Und selbst wenn ihn jeder besäße, entbindet dies nicht vom Gebrauch einer vernünftigen Zitierweise.



    Wäre doch mal was für ne Umfrage: wieviele Rechtspfleger, aber auch Rechtsanwälte, haben einen bzw. keinen (dienstlichen) Jurist-Zugang. Wir in BW haben sogar (noch) einen Zugang für den "Hausarbeitsplatz".

    Die laufenden Kosten sind glaube ich nicht zu unterschätzen.

  • Und wer sagt, dass zu einer vernünftigen Zitierweise eine Zeitschriftenfundstelle gehört? Gerade die eine zitierte Zeitschrift hat nicht jeder (und die Fundstelle ist wegen eines Zahlendrehers etc. oft genug falsch).
    Dann lieber die eindeutige Angabe mit Gericht, Aktenzeichen und Datum. Oder - wer es ganz modern möchte - den ECLI, der im übrigen auch keine Zeitschriftenangabe enthält. Ist bisher nur schlecht zu recherchieren, weil er bisher nur selten nachgehalten wird. Anders als Gericht, Datum und Az., zu deren Recherche man bei den meisten Entscheidungen noch nicht mal juris, beck-online oder Jurion braucht, weil es "open source"-Fundstellen gibt, nicht zuletzt die Websiten der Bundesgerichte, die Landesrechtssammlungen und neuerdings auch rechtsprechung-im-internet.de

    Mein persönliches Fazit als Leser: Bevor ich nur Gericht, Zeitschrift xy, Jahrgang, Seite erhalte, dann doch bitte etwas, das ich auch ohne diese Zeitschrift finde, zumal in Zeiten, in denen zunehmend Zeitschriften abbestellt werden, weil das Geld an anderer Stelle benötigt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Und wer sagt, dass zu einer vernünftigen Zitierweise eine Zeitschriftenfundstelle gehört? Gerade die eine zitierte Zeitschrift hat nicht jeder (und die Fundstelle ist wegen eines Zahlendrehers etc. oft genug falsch).
    Dann lieber die eindeutige Angabe mit Gericht, Aktenzeichen und Datum. Oder - wer es ganz modern möchte - den ECLI, der im übrigen auch keine Zeitschriftenangabe enthält. Ist bisher nur schlecht zu recherchieren, weil er bisher nur selten nachgehalten wird. Anders als Gericht, Datum und Az., zu deren Recherche man bei den meisten Entscheidungen noch nicht mal juris, beck-online oder Jurion braucht, weil es "open source"-Fundstellen gibt, nicht zuletzt die Websiten der Bundesgerichte, die Landesrechtssammlungen und neuerdings auch rechtsprechung-im-internet.de

    Mein persönliches Fazit als Leser: Bevor ich nur Gericht, Zeitschrift xy, Jahrgang, Seite erhalte, dann doch bitte etwas, das ich auch ohne diese Zeitschrift finde, zumal in Zeiten, in denen zunehmend Zeitschriften abbestellt werden, weil das Geld an anderer Stelle benötigt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    ein sehr zutreffender Beitrag! :daumenrau

  • Und wer sagt, dass zu einer vernünftigen Zitierweise eine Zeitschriftenfundstelle gehört? Gerade die eine zitierte Zeitschrift hat nicht jeder (und die Fundstelle ist wegen eines Zahlendrehers etc. oft genug falsch).

    bei der juristischen Zitierweise gibt es die Angabe der Zeitschriftenfundstelle und die Online-Zitierweise, also beides richtig.

    im übrigen kann man auch Datum, Aktenzeichen etc. mit Zahlendrehern versehen, das wäre kein Argument.

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