Hallo zusammen,
habe hier eine Akte in welcher der Anwalt Reisekosten für Zeugen geltend macht...Zöller sagt mir, dass Festsetzung im Wege eines KFB möglich ist, wenn es sich um von der Partei gestellte Zeugen handelt. Dies ist hier aber nicht der Fall, sondern diese wurden vom Gericht geladen und haben auch kein Verzicht auf ihre Zeugenauslagen erklärt...
Nun such ich schon wie verrückt ne Kommentarstelle oder Rechtsprechung, die mir sagt, dass diese Kosten nicht erstattungsfähig sind, da diese gem. JVEG hätten geltend gemacht werden müssen und eben nichts in meinem KFB zu suchen haben.
Ich tu mich gerade echt irgendwie schwer bei der Begründung...so ganz ohne Kommentarstelle oder Rechtsprechung...für mich ergibt sich das rein von der Logik her, aber ich glaube der Anwalt sieht das etwas anders...