Hallo
Der Erblasser hat folgendes gemeinschaftliches notarielles Testament Hinterlassen:
1. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
2. Erben des Längstlebenden sind unser Sohn A zu 1/2
und die Kinder unseres Sohnes B: C,D und F zu je 1/6
Ersatzerben des Sohnes A sind dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen.
Fällt einer der Enkel weg, soll sein Anteil den anderen anwachsen.
Ehefrau ist vorverstorben. Die Enkel C,D,F haben ausgeschlagen und sind kinderlos.
Ich habe nun einen Erbscheinsantrag vorliegen: A zu 3/4 und B zu 1/4.
Ich bin mir jetzt total unsicher, da ich davon ausgegangen bin, dass nach den Ausschlagungen A allein erbt, oder liege ich da so falsch
Vielen Dank für die Hilfe