Hallo Foristen,
Ich frage mich öfters einmal wo eigentlich das "Ranking" für die Erfüllung der Forderungen steht.
Bei uns wird es folgendermassen gehandhabt (wenn der Nachlass werthaltig ist)
Bezahlt werden der Reihe nach:
1 Gerichtskosten
2 Nachlasspflegekosten
3 Beerdigungskosten
4 Evt Betreuerkosten
5 Alle sonstigen Forderungen (Miete, Strom usw) werden dann zur Not - wenn die Masse nicht ausreicht -entsprechend quotiert.
Wo ist das (wenn überhaupt) geregelt und kann man davon eigentlich abweichen ?