Europäisches Nachlasszeugnis

  • Weiß jemand, wie das auszusehen hat? Ich muss jetzt eins basteln für Mobiliar- und Immobiliarvermögen in Österreich. Ich habe keine Vorstellung, wie so etwas auszusehen hat. Eureka hilft da gar nicht und Google nur bedingt.

    Vielen Dank.

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Komisch...wenn ich draufklicke gehts ein einwandfrei. Einfach mal nach Europäisches Nachlasszeugnis + Vorlage googeln.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Jedenfalls sind die Vorlagen vom Verordnungsgeber in der Durchführungsverordnung zur EU-ErbVO als Muster enthalten. Das findest du sicher!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Komisch. Die Verlinkung geht bei mir auch nicht. In der Vorschau funktioniert es noch, im Beitrag dann nicht mehr. Wenn man aber über die Suche "EU Nachlasszeugnis eingibt" wird die Seite der EU mit den Vorlagen als Word-Dokument und PDF ausgeworfen.


    So, wenn der Thread unsere Verlinkung nicht will, tricksen wir eben. Seltsamerweise funktioniert die Verlinkung im Testbereich. Hier also der Link zum Link.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

    2 Mal editiert, zuletzt von Mel (9. August 2016 um 10:48) aus folgendem Grund: Link

  • Hallo,

    ich hätte hier eine kurze Frage wegen der Form:

    Klar ist, dass das ENZ als beglaubigte Abschrift erteilt wird. Ist das Formblatt (nebst Anlagen) dann noch zusätzlich insgesamt als eine Urkunde zusammenzusiegeln?
    Und macht das jeder Mitgliedstaat so?!

    Vielen Dank für die Hilfe...

  • Das Zusammenzusiegeln halte ich für unproblematisch, habe es genauso gemacht als ich mein erstes ENZ erteilt habe und empfehle es auch anderen polnischen Notaren. Unzulässig sind Änderungen bzw. Ergänzungen des Formulars des ENZ z.B. das Hinzufügen von zusätzlichen Klauseln.

  • Ich habe für eine Grundbuchberichtigung ein ENZ aus Frankreich vorgelegt bekommen.

    Es handelt sich um lose Blätter - alle Seiten sind zwar vorhanden, allerdings kann ich nicht erkennen, ob auch alle Seiten zu diesem ENZ gehören.
    (oder kommt es nur in Filmen vor, dass einem mehrere Akten runterfallen und die Blätter erst wieder zugeordnet werden müssen ?)

    Ein Aktenzeichen ist nur unter Punkt 3. angegeben.

    Kann ich eine Verbindung der Seiten fordern ?

  • Ich habe für eine Grundbuchberichtigung ein ENZ aus Frankreich vorgelegt bekommen.

    Es handelt sich um lose Blätter - alle Seiten sind zwar vorhanden, allerdings kann ich nicht erkennen, ob auch alle Seiten zu diesem ENZ gehören.
    (oder kommt es nur in Filmen vor, dass einem mehrere Akten runterfallen und die Blätter erst wieder zugeordnet werden müssen ?)

    Ein Aktenzeichen ist nur unter Punkt 3. angegeben.

    Kann ich eine Verbindung der Seiten fordern ?

    Die Einzelheiten der Erstellung einer beglaubigten Abschrift richten sich nach dem jeweiligen nationalen Verfahrensrecht.
    (BeckOGK/J. Schmidt, 1.8.2020 Rn. 13, EuErbVO Art. 70 Rn. 13)

    Ich würde aber auf jeden Fall ein gesiegeltes Dokument verlangen. Wie will man sonst prüfen, ob es sich um ein einheitliches Dokument handelt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!