Die Schwester A beantragt, ihren kriegsverschollenen Halbbruder B für tot zu erklären.
Als sie geboren wurde, war ihr Halbbruder, welcher 29 Jahre älter war, bereits im Krieg, so dass sie ihn nie kennengelernt hat.
In dem Antrag gibt sie sein Geburtsdatum mit dem 11.12.1911 an.
Aus der dem Antrag beigefügten Kopie aus dem Geburtenbuch ergibt sich jedoch, dass die Geburt zwar erst am 11.12.1911 beurkundet worden ist, ihr Halbbruder tatsächlich jedoch bereits am 06.12.1911 geboren worden ist.
Dies haben sowohl ich als auch die Antragstellerin übersehen.
Sowohl im Aufgebot als auch im Todeserklärungsbeschluss habe ich das Geburtsdatum des Verschollenen fälschlicherweise mit dem 11.12.1911 angegeben.
Auch in den jeweiligen Veröffentlichungen in der Verschollenheitsliste wurde das Geburtsdatum des Verschollenen fälschlicherweise mit dem 11.12.1911 angegeben.
Mache ich nun einfach einen Berichtigungsbeschluss, in dem ich das Geburtsdatum des Verschollenen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtige und den ich dann wiederum in der Verschollenheitsliste bekannt gebe, oder muss ich das Verfahren noch einmal ganz neu aufrollen?