Gewerbeabmeldung GmbH

  • Bei uns kommt es in letzter Zeit gehäuft vor, dass das Gewerbeamt eine Gewerbeabmeldung schickt mit Angabe zum Unternehmen "vollständige Aufgabe".
    Wir regen dann bei der GmbH die Anmeldung zur Auflösung an. In der Regel kommt die auch.

    Nun teilen Unternehmen vermehrt mit, dass "keine Auflösung erfolgen soll", "das Unternehmen vorübergehend als Vorratsgesellschaft geführt werden soll"...

    Gibt es hier irgendwas, was wir veranlassen müssen oder lege ich die Akte dann einfach zurück?
    Wäre bei Aufgabe des Gewerbes nicht der Gegenstand zu ändern? Aber eine Satzungsänderung ist nicht erzwingbar?

    Danke für alle Vorschläge!

  • Wir hängen die Akten hier auch wieder weg.

    Die Gesellschaft muss kein Gewerbe betreiben, daher ist mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes (Abmeldung des Gewerbes) anders als bei der Personenhandelsgesellschaft keine Auflösung verbunden.

    Eigentlich wäre tatsächlich der Unternehmensgegenstand zu ändern. Zwangsmöglichkeiten hast du jedoch nicht.
    Daher bleibt nur "zdA".

  • Wir legen die Akten auch wieder weg.

    Die Gesellschaft muss kein Gewerbe betreiben, daher ist mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes (Abmeldung des Gewerbes) anders als bei der Personenhandelsgesellschaft keine Auflösung verbunden.

    Auch bei Personenhandelsgesellschaften legen wir die Akten weg, da auch eine OHG oder KG als Gegenstand "Verwaltung eigenen Vermögens" haben kann. Lediglich beim e.K. wird hier notfalls ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet

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