Nachlasspfleger findet Testamente dritter Personen

  • Der Erblasser war Steuerberater. Als solcher aber schon lange nicht mehr tätig. Nunmehr hat der Nachlasspfleger Testamente von dritten Personen gefunden, die der Steuerberater verwahrte.

    Was mache ich nun damit? Ich kann sie ja nicht in die amtliche Verwahrung nehmen. Ob die Personen noch leben, ist nur zum Teil bekannt. Teilweise kenne ich noch nicht mal eine Adresse.

  • Die Testamente stammen doch bestimmt von ehemaligen Kunden des Steuerberater.
    Ich würde die anschreiben und davon in Kenntnis setzen von denen die Anschriften bekannt sind und anfragen, was mit den Testamenten geschehen soll.
    Für die unbekannten Testatoren würde ich mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und dort mal fragen, ob die mit den Namen was anfangen können.
    Ggf. Quersuche über den Namen des Steuerberaters.

  • Auch der Nachlasspfleger kann in den weiteren Unterlagen nach Namensübereinstimmungen suchen. So denn noch Unterlagen über Kunden des Erblassers vorhanden sind.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • § 2259 BGB sieht als Voraussetzung für die Ablieferungspflicht die Kenntnis vom Tode des Testators vor.

    Die scheint der NLP in Bezug auf die "Kunden" seines Erblassers nicht zu haben.

    Ich würde (wenn der Nachlass diesen Aufwand wegen der dabei entstehenden Vergütung rechtfertigt) versuchen, die betreffenden Testatoren zu ermitteln und diesen das Testament dann aushändigen. Das gehört m.E. zur Regelung (Verwaltung) des von mir als NLP "vertretenen" Nachlasses.

    Wenn die Gesuchten verstorben sind, wäre das Testament beim dann dafür zuständigen NLG abzugeben und wenn ich jemanden nicht finden kann....dann lasse ich das Testament einfach in meiner Handakte und gut.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • dann lasse ich das Testament einfach in meiner Handakte und gut.

    Dort können sie aber nicht auf Dauer bleiben.

    Eine andere Frage ist, ob der Nachlasspfleger die Mandantensachen überhaupt anfassen darf. Müsste die Steuerberaterkammer nicht einen Abwickler bestellen? Offensichtlich wurde die Kanzlei ja nicht vollständig abgewickelt.

  • [...] und wenn ich jemanden nicht finden kann....dann lasse ich das Testament einfach in meiner Handakte und gut.

    ... auf dass es in x Jahren hier einen Thread gibt, in dem jemand anfragt, was er mit den Testamenten machen soll, die er in den Akten des verstorbenen TL aufgefunden hat.

  • Wenn ich jemanden gar nicht finde und nicht weiß wo er evt. gestorben sein könnte, schreibe ich die Rentenstellen an, denn die wissen ziemlich genau ob noch Rente gezahlt wird und wenn ja wohin.

    Es müsste sich also zu jedem Testament ein "Herr" finden lassen, egal ob lebend oder verstorben.

  • Wissen die denn auch, welcher Beamte iR noch lebt? Auch die gehen zum Steuerberater. Oder Freiberufler, die mit den Rentenstellen nichts zu tun haben.

    So oder so würde ich das dem NLP aufgeben und dem die Testamente wieder geben.

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  • Dazu braucht man aber den Namen und das Geburtsdatum.

    Wenn das alles nicht bekannt ist und das Testament nur mit "Lieschen Müller" unterschrieben wurde, wird es schwierig.

    Dann hat Frau Müller eben Pech. Es ist ihr Risiko, wenn sie ihr Testament an einen Dritten zur Verwahrung gibt, statt zum Gericht. Wenn ich als NLP des Verwahrers dann den Testator nicht finden kann, bleibt eben das Dokument solange in meinen Pflegschaftsakten, bis diese irgendwann vernichtet werden. Punkt fertig aus.

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  • Generelle Frage: gehören die aufgefundenen Testamente zum Nachlassgericht? Ich glaube nein.

    Eben. Die Testamente gehören da nicht hin. Deshalb versuche ich ja, sie auch wieder loszuwerden.



    Ich hätte Sie dem Nachlasspfleger mangels 'Sicherungswürdigkeit' gar nicht erst abgenommen. Genausowenig wie Sparbücher, Schlüssel, sonstiges Werthaltiges.

    Wenn ein Nachlasspfleger versucht mir Erblassergut -egal in welcher Form- abzudrücken lehne ich die Sicherung ab. Würde dem Nachlasspfleger ggf. sogar mit Entlassung drohen. Ein Nachlasspfleger muss in der Lage sein, jeden Nachlassgegenstand zu sichern.

    Und Nachlassgegenstände, die Dritte beim Nachlaagericht abliefern, werden an den Nachlasspfleger weitergereicht.

  • Eben.

    Man muss auch nicht alles und jedes letzte Detail des bearbeiteten Falles dem Nachlassgericht berichten. Da hätte man sonst bei umfangreichen Nachlässen viel zu berichten....Wahrscheinlich hätte ich also über die im Nachlass des Steuerberaters aufgefundenen Testamente dritter Personen noch nichtmal meinem Nachlassgericht berichtet....so wie ich auch nicht darüber berichtet hätte, was ich nun mit jedem einzelnen der offenen Fälle des StB gemacht habe etc.

    Da schreibt man, dass man sich der Sache und der Regelung der offenen Rechtsverhältnisse angenommen hat und macht das dann auch.

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