Hallo, habe folgendes Problem in einer Familiensache:
Eine Rechtsanwältin hat Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung eingelegt. Hier ist man der Ansicht, dass hierüber nun der Rechtspfleger zu entscheiden hat.
Ich hatte so etwas noch nie. Wie sieht hier denn nun der Verfahrensgang aus und vorallem; wie lautet die richtige RM-Belehrung zu meiner Entscheidung? Hat villt. jemand ein Muster?
Ich Gedenke der Erinnerung nicht abzuhelfen. Der Verfahrenswert wäre bei über 200,00 Euro. Die Rechtsanwältin hat doch dann die Möglichkeit, gegen die Erinnerung Beschwerde einzulegen. Hierüber würde doch dann aber die nächste Instanz entscheiden oder?
Vielen Dank schonmal.