Ersatzbetreuung durch neuen Vereinsbetreuer bei Mutterschutz?

  • Hallo Zusammen!
    Ich bin neu hier und hätte auch gleich mal eine Frage!

    Bei unserem ortsansässigen Betreuungsverein steht nun schon der vierte "Vereinsbetreuerwechsel" an. Aktuell ist die bisherige VereinsBtin in Mutterschutz. Der Vorstand des Vereins hat nun erklärt, dass sie vorerst 12 Monate beim Kind bleibt, die Zeit könne sich aber tatsächlich noch verlängern.
    Nun hat der Verein bei allen seinen geführten Betreuungen dem Gericht mitgeteilt, dass der neue Mitarbeiter als Ersatzbetreuer eingesetzt werden soll.

    Ich seh da ehrlich gesagt keinen Sinn, diesen nur als Ersatzbetreuer zu bestellen, wenn die "eigentliche" Betreuerin für mindestens 12 Monate tatsächlich an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert ist?

    Wie seht ihr das?

    vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!

  • Ich sehe es anders.

    Weshalb sollte die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers auch bei längerer Abwesenheit des Betreuers nicht möglich sein?

    (Wenn man dies anders sieht, würde dies massiv in Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingreifen. Ein Vereinsbetreuer, der über 12 Monate abwesend ist und anschließend keinerlei Betreuungen mehr hat, müsste aus wirtschaftlichen Gründen nämlich vom Verein entlassen werden.)

  • Ich würde auch eher zu einem Verhinderungsbetreuer tendieren. Das erspart die Schluss RL bei Betreuerwechsel:D
    I. Ü. halte ich diese Verfahrensweise auch aus Sicht der Betreuten für nicht verkehrt. Sie müssen ihre Betreuerin nicht gleich ganz abgeben, zumal sich bei Beendigung der Elternzeit wieder das Problem des Betreuerwechsels stellt, da dann der neue Mitarbeiter möglicherweise seinen Job wieder verliert.

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