Anfänger-Fragen zum Europäischen Nachlasszeugnis

  • Hallo,

    ich muss mein erstes ENZ erteilen (und als Nachlassgericht den Antrag dazu mit EV aufnehmen) und kenne leider niemand, der das schon mal gemacht hat. Unser Baden-Württemberg-Programm Noah enthält nichts dazu und es kommt auch nichts mehr, da es ein Auslaufmodell ist.

    Rechtlich ist die Sache einfach. Es handelt sich um den Tod der überlebenden Ehefrau eines kinderlosen Ehepaars. Es liegt ein eröffneter Erbvertrag vor, in dem zwei Neffen der Frau zu Erben je zur Hälfte eingesetzt sind. Diese Schlusserbeinsetzung ist nicht bindend. Die Verstorbene hat noch ein späteres handschriftliches Testament errichtet, welches nur ein Vermächtnis bzgl. beweglicher Sache für eine Freundin enthält und nichts an der Erbeinsetzung ändert bzw. an der Zuordnung des Nachlasses in Spanien, für welchen nun das ENZ benötigt wird..

    Das 18-seitige EU-Word-Formular habe ich mir besorgt. Aber was jetzt?

    - da sind sechs Anlagen vorgesehen, von denen ich allenfalls eine brauche. Kann man das nicht Benötigte in Word einfach rauslöschen? Würde ich gerne, trau mich aber nicht recht….

    - wie macht man den Antrag auf Erteilung des Zeugnisses? Ich würde ein Protokoll à la Erbscheinsantrag mit EV nehmen, und den Entwurf des Zeugnisses als Anlage zum Protokoll nehmen?

    - Auf Seite 7 des Formulars ist sowohl eine Unterschrift zur Erteilung des Zeugnisses wie auch zur Erteilung einer beglaubigten Abschrift davon vorgesehen. Wie ist das denn gedacht??
    Ich kann mir nur vorstellen, dass man beim Original des Zeugnisses wie vorgesehen unterschreibt, und es bei der beglaubigten Abschrift einfach nochmal ausdruckt und die erste Unterschrift durch „gez. N.N.“ ersetzt wird?

    - Anlage IV des Zeugnisses geht nur von einem Erben aus. Ich habe aber zwei Miterben je zur Hälfte. Müssen dann zwei Zeugnisse erteilt werden, für jeden eines? So befürchte ich, da Anlage IV Nr. 8 ja die Höhe des Anteils des Erben wissen möchte.

    - Bei Bezeichnung von Orten / Ländern ist immer von „ISO-Code“ die Rede. Weiß jemand wo man diesen findet bzw. was man da für „Deutschland“ eintragen muss?

    Für Tipps aus der Praxis bedanke ich mich schon jetzt!

  • Die Verwendung des Formulars ist nur für das ENZ selbst, jedoch nicht für den Antrag zwingend...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich händige den Antrag den Antragstellern rechtzeitig vor dem Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung aus und bitte alle geforderten Angaben zu machen. Im Termin nehme ich den ausgefüllten Antrag dann als Anlage und lasse die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben an Eides statt versichern. Und alle im Antrag enthaltenen Angaben kann ich dann für das Zeugnis übernehm. Angaben, die die Antragsteller nicht machen oder machen können kommen dann,gekehrt auch nicht ins Zeig is.

  • Hallo!

    ich knüpfe hier einmal an:) :

    Wie werden bei euch bei mehreren Erben die Miterben im ENZ behandelt? Bisher hatte ich die Anlage IV mehrfach ausgedruckt, ausgefüllt und als weitere Anlage bezeichnet.
    Gibt es noch andere Lösungswege?

  • Ich stehe leider ebenfalls vor der Frage, wie in der Anlage IV neben dem Antragsteller weitere Erben auszuweisen sind.
    Eine Lösung im System habe ich nicht gefunden...

    Gibt es vielleicht eine PDF-Datei des Zeugnisses online?

    Danke schon mal...

  • Wie werden bei euch bei mehreren Erben die Miterben im ENZ behandelt? Bisher hatte ich die Anlage IV mehrfach ausgedruckt, ausgefüllt und als weitere Anlage bezeichnet.
    Gibt es noch andere Lösungswege?

    So habe ich es auch als polnische Ausstellungsbehörde gemacht und halte diese Praxis fuer richtig. Als Empfänger habe ich allerdings auch ENZe aus Deutschland gesehen, bei denen jeder Miterbe „sein“ (Teil-)ENZ erhalten hat. Dies führte aber dazu, dass die Erbengemeinschaft sich beim Verkauf der Nachlassimmobilie mit 3 x 18-seitigen ENZs legitimieren müsste, anstatt nur ein 21-seitiges Formular vorzulegen.

    Die Frage hängt auch davon ab, ob man die Erteilung eines Teil-ENZ für einen Miterben generell für zulässig hält. Wehrend dies im deutschsprachigen Schrifttum zu der ErbRVO eigentlich einstimmig für zulässig erachtet wird, hält das poln. Schrifttum dies ebenso einstimmig mit Verweis auf Art. 68 lit. l ErbRVO für ausgeschlossen („den Erbteil jedes Erben“ versteht man so, dass die gesamte Erbengemeinschaft legitimiert werden muss).

  • Habe es unlängst auf einer Fortbildung zu diesem Thema auch so gelernt. Anlage IV ist für jeden Miterben (einschließlich Antragsteller) gesondert auszufüllen. Das ENZ beinhaltet dann die vollständige Aufzahlung der Erben nebst ihrer jeweiligen Anteile, was zum Gebraucht im Rechtsverkehr absolut Sinn macht.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

  • Beim Formularaufruf unter ForumSTAR kann man am Anfang wählen, wie oft man die Anlage IV dem Zeugnis hinzufügen möchte. Dann erscheint am Ende die Anlage IV in der jeweiligen Anzahl mit Buchstabenkennzeichnung "a" "b" ... zumindest meine ich es so geschafft zu haben.

  • Ich habe mir den amtlichen Vordruck runtergeladen und dann den Antrag sowie die Anlagen jeweils als einzelnes Dokument gespeichert. Seitdem habe ich auch kein Problem mit mehrfach auszufüllenden Anlagen.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

  • Ich habe auch eine Frage zu den Anlagen.
    Da bei uns das Zeugnis nicht in Judika eingepflegt wurde, habe ich es online ausgefüllt. Ich benötige lediglich Anlage IV.
    Für jeden Miterbe habe ich Anlage IV ausgefüllt.
    Beim Erzeugen eines PDF -Dokumentes erscheinen dann aber trotzdem alle Anlagen von I bis VI - obwohl ich diese nicht ausgewählt habe.
    Da die Anlagen auch fortlaufend mit Seitenzahlen versehen sind, kann ich doch nicht einfach Seiten weglassen.
    Wie funktioniert das?

  • Ich habe auch eine Frage zu den Anlagen.
    Da bei uns das Zeugnis nicht in Judika eingepflegt wurde, habe ich es online ausgefüllt. Ich benötige lediglich Anlage IV.
    Für jeden Miterbe habe ich Anlage IV ausgefüllt.
    Beim Erzeugen eines PDF -Dokumentes erscheinen dann aber trotzdem alle Anlagen von I bis VI - obwohl ich diese nicht ausgewählt habe.
    Da die Anlagen auch fortlaufend mit Seitenzahlen versehen sind, kann ich doch nicht einfach Seiten weglassen.
    Wie funktioniert das?

    Ich würde die überflüssigen Anlagen weglassen (habe ich auch immer gemacht). Die Seitenzahlen sollten m.E. kein Problem sein. Auf Seite 1 des Formulars steht welche Anlagen beigefügt wurden, zudem gibt es am Ende vor der Unterschrift ein Feld für die Gesamtzahl der Seiten, welches man bei Bedarf benutzen könnte.

  • Letztendlich wird das Formular dann bereits auf Seite 10 unterschrieben und die Anlage IV -wo überhaupt mal was zu den Quoten gesagt wird - kommt erst im Anschluss und wird nicht mehr unterschrieben?
    Die Geschäftsstelle füllt dann im Anschluss den Vermerk auf Seite 10 aus, dass sie einem der Erben eine beglaubigte Abschrift erteilt hat?

    Ich bin deswegen etwas verwirrt, weil ich extra eine Musterakte mit einem Zeugnis aus Bayern beigezogen habe. Die haben die Seitenzahlen durchlaufend für die benötigten Anlagen. Da fehlen nicht mittendrin Seitenzahlen.

    Ich werde es dann aber wohl auch so machen, dass ich aufschreibe welche Seiten beigefügt sind.


  • Ich bin deswegen etwas verwirrt, weil ich extra eine Musterakte mit einem Zeugnis aus Bayern beigezogen habe. Die haben die Seitenzahlen durchlaufend für die benötigten Anlagen. Da fehlen nicht mittendrin Seitenzahlen.


    Dein bayerisches Muster wird vermutlich mit forumSTAR erstellt worden sein ; und "damit" klappt das einigermaßen.

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