Der Betroffene hat doch die gesamte Erbschaft. Das Sozialamt meint, sie müsste 6 Monate reichen. Was, wenn der Betroffene mit dem Geld auf Reisen oder ins Spielcasinos geht und nach 4 Wochen die Erbschaft verbraucht ist. Dann zählt das Sozialamt doch sofort wieder. Er gibt doch keine Verpflichtung zur Sparsamkeit.
AndreasH:
wir haben hier kein Windhundrennen. Denn das Sozialamt hat keinen Regress beschlossen. Es hat die Feststellung getroffen, dass der Betroffene vermögend ist und die Sozialleistungen eingestellt.
Auch das Betreuungsgericht wird künftig keine Vergütung aus de r Staatskasse mehr bewilligen (können). Der Betroffene ist vermögend.