Hallo liebe Gemeinde,
beantragt ist die Firmenänderung von "Rechtspfleger Mayer, Schmidt GmbH & Co. KG" auf "Rechtspfleger Mayer, Müller Gmbh & Co. KG".
Die Firmenänderung ergibt sich problemlos aus dem beiliegenden HR-Auszug in öffentlich beglaubigter Form.
Aus dem ist jedoch auch ersichtlich, dass die Firmenänderung erfolgte, weil Schmidt als phG ausgeschieden und Müller als phG eingetreten ist.
Jetzt bin ich ratlos. Im HPR (Schöner/Stöber) steht bei RN 148, dass ich für die bloße Firmenänderung keine UB brauche, weil ja kein Erwerb vorliegt.
Bei RN 149 steht aber, dass bei wesentlichen Veränderungen bei den Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft ein grunderwerbssteuerpflichtiger Vorgang vorliegen kann, das könne das GBA aber nicht prüfen und im Zweifel sei eine UB anzufordern.
Wie ist das nun in meinem Fall? Brauche ich die UB?
Ich steh total auf dem Schlauch. Ich hab's schon mit Hüpfen probiert. Leider ohne Erfolg.
Kann mir bitte jemand die Erleuchtung bringen?
Vielen Dank!