Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Wenn das Verfahren aufgrund Zuständigkeitswechsel abgegeben wird und mir die Akte als Rechtspfleger noch einmal zur Erledigung offener Geschäfte vorgelegt wird:
Muss ich dann den Jahresbericht/ Vermögensübersicht/ Rechnungslegung, die erst in 2 Monaten fällig werden, bis zum jetzigen Zeitpunkt anfordern und prüfen? Oder ist dann alles erledigt und das neue Gericht muss in 2 Monaten anfordern und prüfen?
Liebe Grüße