Guten Morgen Verwaltungsrechtsspezialisten,
ich sitze hier über einigen Schriftsätzen und komme an einer Stelle nicht weiter.
Mit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage habe ich einen Behördenbescheid angefochten (Antrag 1) und eine geleistete Zahlung zurückverlangt (Antrag 2).
Antrag 1 wurde entsprochen. Der angefochtene Bescheid wurde aufgehoben.
Nun schreibt das VG, ich solle eine "prozessbeendigende Erklärung", bezüglich des aufgehobenen Bescheids abgeben.
Meine Fragen dazu:
- Beendet eine "prozessbeendigende Erklärung" das Gesamtverfahren ?
- ist mit "prozessbeendigende Erklärung" unter Umständen eine Teilweise Erledigungserklärung nur zu Antrag 1 gemeint ?
- Oder ist damit etwas anderes gemeint ?
Danke im Voraus.
Gruß Wolfgang