Testamentsauslegung

  • Hallo.

    Mir liegt folgender Fall vor:

    Der Sohn A wurde als befreiter Vorerbe von seiner Mutter eingesetzt. Als Nacherben wurden seine Kinder B und C -namentlich benannt- eingesetzt. Weitere Kinder außer A und B hat er zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalles keine.
    Würdet Ihr hier dahingehend einen Auslegungsspielraum sehen, dass als Nacherben allgemein die Abkömmlinge von A als Nacherben im Erbschein aufzunehmen wären? Auf Nachfrage teilte A mit, dass die Verstorbene nur B und C als Nacherben wollte, also keine weiteren Enkel, welche zwischen Eintritt Erbfall und Eintritt Nacherbfolge noch dazu kommen könnten?

    Meines Erachtens müsste mit letzterer Antwort es doch genügte getan sein, oder?

    Vielen Dank für Eure Einschätzung.

  • Hallo.

    Mir liegt folgender Fall vor:

    Der Sohn A wurde als befreiter Vorerbe von seiner Mutter eingesetzt. Als Nacherben wurden seine Kinder B und C -namentlich benannt- eingesetzt. Weitere Kinder außer A und B hat er zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalles keine.

    Meinst du vielleicht weitere Kinder außer B und C?

  • Also wenn die Enkel namentlich benannt wurden, würde ich davon ausgehen, dass auch nur die zwei als Nacherben gewollt waren. Sonst hätte sie das bestimmt anders formuliert oder nen Zusatz dazugeschrieben ("zurzeit B und C") oder auf die namentliche Bezeichnung verzichtet.

  • Für den vorliegenden Fall stimme ich zu.

    Allerdings weiß man nie, was sich die Leute denken (oder nicht denken, insbesondere wenn sie nicht über die aktuelle Situation hinaus denken), wenn sie im stillen Kämmerlein ihr privatschriftliches Testament fabrizieren.

    In jedem Fall ist aber noch die Ersatznacherbenfrage zu klären (vgl. § 2069 BGB).

  • Vielen Dank.

    Der genaue Wortlaut im Testament war "Erben sollen meine zwei Enkel, B und C zu gleichen Teilen sein".

    Denke, dass das nichts am bisher Gesagten ändert, im Gegenteil.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!