Wo wird so was eingetragen? In Spalte 5/6 oder vorne in Spalte 3? Hab ich noch nie gesehen bei uns.
Lt. Urkunde ist der Anspruch höchstpersönlich, nicht vererblich und nicht übertragbar, ausgenommen der genannten Abtretung.
Ich tu mich schwer, etwas gegen die Möglichkeit, eine aufschiebend bedingte Abtretung einzutragen (BayObLG vom 18.02.1986 BReg. 2 Z 19/86) vorzubringen.
Allerdings gefällt mir die Formulierung der Urkunde nicht, die Raum für Spekulationen läßt, was denn genau gewollt ist.