Vater übergibt Grundstück an Sohn.
Sohn verpflichtet sich, das Grundstück für bestimmte Fälle (Inso, Scheidung etc.) an Vater zurückzuübertragen. Für den Fall, dass Vater vor Mutter verstirbt, wird Anspruch an Mutter abgetreten (wenn vorher keine Scheidung).
"Zur Sicherung des bedingten Übereignungsanspruchs des Ehemanns und dessen Ehefrau wird die Eintragung einer befristeten Vormerkung für den Ehemann und (aufgrund bedingter Abtretung) für die Ehefrau bewilligt"
Kann man das noch so auslegen, dass eine (bedingte) Abtretung bei der Vormerkung eingetragen werden soll?