Hallo.
Mir liegt ein Nachlassfall vor, bei welchem das maßgebliche Testament gemäß § 2079 BGB durch die jetzige Ehefrau angefochten werden könnte.
Die Ehefrau wurde selbstverständlich zum gestellten Erbscheinsantrag - wie üblich - gehört. Sie äußerte sich dazu nicht.
Behandelt Ihr solche Fälle genauso, oder lasst Ihr Euch ausdrücklich von dem Anfechtungsberechtigten zur Akte erklären, dass er eine Anfechtung des Testamentes nicht vornehmen will.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.