Adoption DDR

  • Hallo,
    ich habe folgenden Erbscheinsantrag:
    Erblasserin verwitwet, hinterlässt ein Kind. Ein weiteres Kind, geboren 1943, wurde 1948 zur Adoption freigegeben. Die Adoptiveltern sind schon verstorben und haben immer in der ehemaligen DDR gelebt.
    Den Adoptionsvertrag habe ich versucht beim Amtsgericht zu erhalten, dort wurden diese aber wohl erst ab 1990 registriert, vorher bei der Stadt. Die Stadt hat mir mitgeteilt, dass dieser dort nicht vorliegt.
    Hat jemand eine Idee, wie ich da weiter komme?

  • Wo waren die Adoptiveltern 1957 wohnhaft? Wann und wo sind sie verstorben?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Nach Auskunft der Antragstellerin haben die Adoptiveltern 1957 in der ehemaligen DDR gewohnt, das genaue Sterbedatum ist nicht bekannt. Sie sind seit ca. 10 Jahren verstorben und haben immer in der ehemaligen DDR/den neuen Bundesländern gelebt.

  • Den Adoptionsvertrag habe ich versucht beim Amtsgericht zu erhalten, dort wurden diese aber wohl erst ab 1990 registriert, vorher bei der Stadt. Die Stadt hat mir mitgeteilt, dass dieser dort nicht vorliegt.
    Hat jemand eine Idee, wie ich da weiter komme?

    Stadtarchiv mal anfragen?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Wenn die Adoptiveltern 1957 in der DDR wohnhaft waren und dort auch verstarben, dann unterliegt die zuvor erfolgte Adoption (egal wo diese in Deutschland stattgefunden hatte) der Adoptions-Verordnung der DDR. Diese Wirkungen gelten auch nach der Wiedervereinigung fort. Damit war es eine Adoption mit starker Wirkung. Das Erbrecht zwischen den leiblichen Eltern und dem Adoptivkind ist erloschen. Es besteht nur noch ein gegenseitiges Erbrecht zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern bzw. deren Verwandten.

    Ähnliche Konstellation war hier schon diskutiert worden: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-quot-ermittelt

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wieso brauchst du denn den Adoptionsvertrag? Aus der Abstammungsurkunde des Kindes ergibt sich eigentlich wer der leiblichen Eltern und wer die Adoptiveltern sind. Auch bei DDR-Adoptionen.

  • Abstammungsurkunden werden ja nicht mehr erteilt. Das Standesamt darf der Ast. keine Geburtsurkunde des wegadoptierten Bruders aushändigen.

  • Dann wird eine eidesstattliche Versicherung, ggf. des Antragstellers, ausreichen müsse. Vielleicht bekommst ja du als Nachlassgericht die Geburtsurkunde mit den entsprechenden Vermerken.

  • Als Nachlassgericht kannst du beim Standesamt eine vollständige beglaubigte Kopie des Geburtseintrages anfordern. Da steht dann alles drin.

    Wozu brauchst du denn den Adoptionsvertrag? Was soll das bringen?

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  • Ja.

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  • Das Standesamt weigert sich mir eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrages zu geben. Dies dürfte bei Adoptionen nicht herausgegeben werden. Die entsprechende Vorschrift konnte mir nicht genannt werden. Kennt sich jemand da aus?

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