Kostenrückgriff Überprüfung nach Aufhebung der Betreuung

  • Zahlt der Sozialhilfeträger bereits seit Jahren die Heimkosten des Betreuten, muß das Gericht nicht aufklären, ob der Betreute einen realisierbaren Unterhaltsanspruch gegen seinen Sohn hat. (Leitsätze der Redaktion)

    LG Essen, Beschluß vom 03.04.1997 - 7 T 195/97, NJWE-FER1997, 272

  • Zahlt der Sozialhilfeträger bereits seit Jahren die Heimkosten des Betreuten, muß das Gericht nicht aufklären, ob der Betreute einen realisierbaren Unterhaltsanspruch gegen seinen Sohn hat. (Leitsätze der Redaktion)

    LG Essen, Beschluß vom 03.04.1997 - 7 T 195/97, NJWE-FER1997, 272


    In diesem Fall sollte man davon ausgehen können, dass kein (durchsetzbarer) Unterhaltsanspruch besteht. Den Regressbeschluss kann man sich dann getrost sparen.

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