Hallo
Ich bin es schon wieder und sitze heute alleine in der BerH. Falls es zu diesem Sachverhalt schon ein Thema geben sollte, so bitte ich um Entschuldigung.
Zum Sachverhalt: Ich habe hier ein Ast. Dieser hat im Dezember letzten Jahres BerH bekommen (Angelegenheit "Kündigung der Wohnung, Herausgabe der Wohnung"). Aus dem Schreiben des RA ergibt sich, dass die Miete nicht gezahlt worden ist und der Ast dem Vermieter eine Ratenzahlung anbietet.
Nun war der Ast. erneut hier und beantragte BerH, da er die Kündigung für die Wohnung erhalten hat und diese nun geräumt werden soll (die Miete wurde nicht bezahlt). Die jetzige Kündigung betrifft eine neue Wohnung.
Ich bin der Meinung das es hier nicht nochmal BerH bewilligt werden kann, da bereits im Dezember wegen Kündigung der Wohnung bereits BerH bewilligt worden ist und somit ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Auch ein innerer Zusammenhang ist erkennbar, da es sich jedes Mal um Mietrückstände und die damit zusammenhängende Kündigung handelt. Das es sich nun um eine andere Wohnung handelt reicht allein nicht aus, um erneut BerH zu bewilligen.
Auch liegt eine Gleichartigkeit des Verfahrens vor, da die Wohnung in beiden Fällen gekündigt worden ist, da die Miete nicht bezahlt worden ist.
Wie seht ihr das? Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
LG