Hallo alle miteinander,
ich habe ein kleines Problem und bräuchte dringend Hilfe.
Ich habe vorgestern ein Testament aus der amtl. Verwahrung gegeben, obwohl dies nicht hätte erfolgen dürfen. Ich habe übersehen, dass in dem gemeinschaftlichen Testament auch ein Erbvertrag mit dem Sohn enthalten war. Anwesend waren nur die Eheleute. Der Sohn verpflichtet sich zur Ausgleichszahlung an seine Geschwister. Eine Rückgabe wäre daher sowieso nicht möglich gewesen.
Das Testament habe ich mir ein Tag später zurück geben lassen.
Ich habe bereits rausgefunden, dass die unzulässige Rückgabe keinen Einfluss auf die Wirksamkeit aller enthaltenen Verfügungen hat.
Meine Frage ist nun aber, wie ich das am Besten abwickle.
Soll ich das Testament wieder in den Umschlag geben und ein Vermerk auf der Urkunde anbringen, dass die Rückgabe unzulässiger Weise erfolgt ist und fertig?
Kann mir jemand helfen?
Danke