Unzulässige Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

  • Hallo alle miteinander,

    ich habe ein kleines Problem und bräuchte dringend Hilfe.
    Ich habe vorgestern ein Testament aus der amtl. Verwahrung gegeben, obwohl dies nicht hätte erfolgen dürfen. Ich habe übersehen, dass in dem gemeinschaftlichen Testament auch ein Erbvertrag mit dem Sohn enthalten war. Anwesend waren nur die Eheleute. Der Sohn verpflichtet sich zur Ausgleichszahlung an seine Geschwister. Eine Rückgabe wäre daher sowieso nicht möglich gewesen.
    Das Testament habe ich mir ein Tag später zurück geben lassen.
    Ich habe bereits rausgefunden, dass die unzulässige Rückgabe keinen Einfluss auf die Wirksamkeit aller enthaltenen Verfügungen hat.
    Meine Frage ist nun aber, wie ich das am Besten abwickle.
    Soll ich das Testament wieder in den Umschlag geben und ein Vermerk auf der Urkunde anbringen, dass die Rückgabe unzulässiger Weise erfolgt ist und fertig?

    Kann mir jemand helfen?
    Danke

  • Ich habe übersehen, dass in dem gemeinschaftlichen Testament auch ein Erbvertrag mit dem Sohn enthalten war. Anwesend waren nur die Eheleute.


    Wenn der Sohn nicht anwesend war, kann er auch keinen Erbvertrag abschließen. Handelt es sich vielleicht um ein Vermächtnis mit Auszahlungsauflage ("S bekommt das Haus und muß Brüderlein und Schwesterlein je € 50.000 zahlen")?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ...
    Soll ich das Testament wieder in den Umschlag geben und ein Vermerk auf der Urkunde anbringen, dass die Rückgabe unzulässiger Weise erfolgt ist und fertig?

    Kann mir jemand helfen?
    Danke

    Den Vermerk würde ich zur Akte nehmen und auch abschriftlich an die Eheleute senden zur Klarstellung. Wenn der "Rückgabe-Stempel" auf die Urkunde gesetzt wurde, würde ich den Vermerk auch zusammen mit der Urkunde in den Umschlag geben.

  • Gemeinschaftliches Testament -nur zwischen Ehegatten möglich- beinhaltet Erbvertrag mit Sohn? Was ist denn das für ein Notar, der so einen Blödsinn beurkundet.

    Was stand denn auf dem Testamentsumschlag, um was für eine Urkunde es sich handelt?

    Was stand denn auf der Urkunde: gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag?

  • Auf dem Umschlag ist gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag angekreuzt. Auf der Urkunde steht, Erbvertrag mit letztwilliger Verfügung, leider erst am Ende der ersten Seite. Hätte es dennoch nicht übersehen dürfen. Das wird mir nie wieder passieren..

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