Hallo,
folgender Sachverhalt:
Der Geschädigte ist berechtigt, sich als Nebenkläger anzuschließen. Die Beiordnung des Rechtsanwalts wird abgelehnt, da laut Richter ein einfacher und überschaubarer Sachverhalt und auch keine besonderen Umstände vorliegen. Das Verfahren wird nach Zahlung von Schmerzensgeld eingestellt. Der Angeklagte trägt aber die notwendigen Auslagen des Nebenklägers. Der Verteidiger tritt den Kostenfestsetzungsantrag des Nebenklägervertreters entgegen (keine notwendigen Kosten, da Beiordnung abgelehnt wurde).
Wie ist das zu sehen? Kann ich auf Grund der Ablehnung der Beiordnung den Festsetzungsantrag ablehnen oder muss ich mir Gedanken über die Notwendigkeit machen? Kann ich eine Notwendigkeit überhaupt bejahen, wenn der Richter schon von einem einfachen Sachverhalt ausgeht?
Ich drehe mich gerade voll im Kreis. Kann mir jemand helfen!
Viele Grüße
Mini One