Ganzes Grundstück Flst. 1 und Teilfläche aus Flst. 2 werden veräußert.
Ganzes Grundstück wurde auf neuen Eigentümer umgeschrieben und Grundschuld URNr. 1 wurde eingetragen. Bzgl. Teilfläche wurde AV mit Verpfändung URNr. 1 eingetragen.
In der Messungsanerkennung wird jetzt Bestandteilszuschreibung der Teilfläche zu Flst. 1 bewilligt. Im Satz danach wird Pfanderstreckung Abt. III auf unbelastete Grundstücksteile beantragt. Gleichzeitig wird zur Grundschuld noch eine Feststellung des Pfandbesitzes mit Antrag auf Eintragung der Grundschuld an vermessener Teilfläche Flst. 2 vorgelegt.
Würdet ihr nur Bestandteilszuschreibung eintragen oder Erstreckung oder beides ? (oder gar nichts)
(ist auch für die (nicht) anfallenden Kosten entscheidend)