Neumasseverbindlichkeit oder Altmasseverbindlichkeit

  • Am 01.07.2016 wird vom IV der MUZ angezeigt. Die Anzeige geht taggleich per Fax bei Gericht ein.

    Am selben Tag wird telefonisch eine Dienstleistung vom IV für das insolvente Unternehmen in Auftrag gegeben und vom Dienstleister auch erfüllt.

    Ist die Forderung des Dienstleisters eine Neumasseverbindlichkeit oder Altmasseverbindlichkeit?

  • Nach BGH IX ZR 22/05 dürfte es tatsächlich auf die Reihenfolge ankommen. Erfolgte die Faxanzeige der MUZ nach Auftragserteilung, dann ist es wohl eine Altmasseverbindlichkeit, bei umgekehrter Reihenfolge eine Neumasseverbindlichkeit.

    Wie es der SiV zu einer solchen Abfolge bzw. de zugehörigen Unklarheit kommen lassen kann, ist mir allerdings unverständlich. Auf die persönliche Haftung des IV hat Exec ja schon zutreffend hingewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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