Im Grundbuch eingetragen ist die Pfändung des Erbteils des A für die Gerichtskasse B.
Nun liegt mir ein "Ersuchen" von B vor (nebst Unterschrift und Siegel), in dem bestätigt wird, dass die Forderung von B durch Miterbe C bezahlt worden ist, und es wird ersucht, C als neuen Berechtigten des Vermerks in Abt. II im Grundbuch einzutragen.
Im Rahmen der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO sollte dies wohl möglich sein, oder?
Und eine Bescheinigung einer Behörde mit Unterschrift und Siegel sollte auch ausreichend sein hinsichtlich des Forderungsübergangs, oder?
Was meint ihr?