Hallo!
Der Bruder des Erblassers hat vor mir die Anfechtung der Annahme durch Versäumnis der Ausschlagungsfrist erklärt. Der Erblasser hat jedoch noch einen Abkömmling (den ich ehrlicherweise übersehen habe), sodass die Ausschlagungsfrist für den Bruder ja bisher noch gar nicht begonnen haben kann.
Kann man die eigentlich ins Leere laufende Anfechtungserklärung ohne Weiteres als Ausschlagungserklärung, welche ja auch ohne Berufung des Bruders als Erbe bereits nach dem Erbfall abgegeben werden kann, betrachten?