Hallo zusammen.
Ich bin gerade etwas verunsichert. Und zwar habe ich einen Erbschein erteilt und die Antragstellern reicht jetzt den Wertermittlungsbogen ein. Es gab eine Sterbegeldversicherung i.H.v. 5.000,00 €. Bestattungskosten sind i.H.v. 4.000,00 € angefallen. Dass man diese Verbindlichkeiten nicht vom Nachlasswert abziehen kann ist klar. Aber rechne ich die 5.000,00 €, die ja zweckgebunden sind, dem Nachlasswert hinzu? Oder vielleicht nur die Differenz von 1.000,00 €? Danke schon mal für eure Hilfe.