Hallo
bei den Ausschlagungen und Anfechtungen bin ich mir immer unsicher: wie würdet ihr folgendes sehen:
Ausschlagung der Nichte am 17.09.2015, Eingang am 25.09.2015. Ausschlagung vom Sohn der Nichte am 17.09.2015 Eingang 26.11.2015. Sohn der Nichte wird angeschrieben, dass seine Ausschlagungserklärung verspätet eingegangen sein dürfte evtl. eine Anfechtung in Betracht kommt. Dieses Schreiben ging an die Meldeadresse des Sohnes, da er sich aber die meiste Zeit an seinem 2. Wohnort aufgehalten hat, hat ihn der Brief nicht erreicht. (Familie hat es nicht weitergeleitet) Nachdem ihn das Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung aufgefordert hat, geht er zum Notar und ficht die Fristversäumung an.
Läuft die Anfechtungsfrist, weil das Schreiben des Gerichts in seinen Machtbereich gelangt ist? Ist die Anfechtung verspätet?
Vielen Dank