Hallo,
ich habe ein Unterhaltsverfahren Kind gegen Vater vorliegen. Der Richter hat die Vorschusspflicht für die Mutter verneint und aus diesem Grund dem Kind VKH bewilligt.
Der Vater teilt nun mit, dass die Mutter aber vor der Trennung mindestens 38000,00 Euro hatte. Was sie nach der Trennung damit gemacht hat, weiß er nicht. Er gibt noch einige "Zufälle" an, mit der die Kindesmutter Geld verbraucht haben will.
Meine Frage ist nun- muss ich mich damit als Rechtspfleger im Rahmen des § 124 ZPO befassen oder muss der Kindesvater gegen die Verneinung der Prozesskostenvorschusspflicht an sich vorgehen.
Oder ist das egal, weil beides dennoch auf die Prüfung durch den Rechtspfleger nach § 124 ZPO hinaus läuft?
Ist bestimmt ne doofe Frage, aber irgendwie hab ich grad eine Blockade...